Guten Tag, ich bin weiblich, 54 jahre alt und arbeite seit 18 Jahren und 4 Monaten ununterbrochen bei der gleichen Firma halbtags als Datentypistin. Die Firma operiert weltweit, die hiesige Filiale beschäftigt ca.150 Mitarbeiter. In all den Jahren habe ich mir nie etwas zuschulden kommen lassen ausser einer einzigen Abmahnung wegen fehlerhafter Leistungen im Jahre 2001, der keine weiteren folgten. Im Jahre 2003 erkrankte ich 2 mal jeweils für 3,5 Monate an einem Halswirbelsäulenleiden mit daraus resultierendem Hörsturz und Tinitus.Abgesehen davon, dass man mich auf Firmenbetreiben alle 14 Tage zum medizinischen Dienst bestellte, ist die Firma nicht weiter darauf eingegangen. In den letzten Jahren war ich mehrmals kurzfristig erkrankt (Grippe, Magen-Darm-Infektion, Sehnenscheidenentzündung), jedoch niemals länger als zusammengefasst 3-5 Wochen pro Jahr, eher weniger. Anders in diesem Jahr. Nachdem ich bereits zweimal wegen einer 12-Fingerdarm-Geschichte krank war, hatte ich kürzlich einen heftigen grippalen Infekt, der das Rippenfell angegriffen hat. Ich musste 2 Wochen lang Penicillin einnehmen und war insgesamt 3 Wochen arbeitsunfähig geschrieben. Somit ist in diesem Jahr die berüchtigte 6-Wochen-Grenze erreicht. Ich muss dazu sagen, die gelben Scheine haben der Firma immer pünktlich vorgelegen. Gestern nun war mein erster Arbeitstag und ich wurde zum Chef bestellt. Er fragte mich, ob mir meine Arbeit noch Spass macht, und reagierte auf meine bejahende Antwort mit Erstaunen. Er meinte, man könne die Verbundenheit mit der Firma nicht mehr sehen, da ich ja häufiger kurzfristig erkrankt sei und bot mir eine betriebsbedingte Kündigung und eine Abfindung von 9500 Euro an. Dieses Angebot habe ich rigoros abgelehnt und deutlich gemacht, dass ich meinen Arbeitsplatz behalten möchte, meine Meinung auch nicht nach einer Bedenkpause ändern würde. Ausserdem dürfe er bei meinen Erkrankungen auch nicht mein Alter vergessen. Zwischenzeitlich war die Personalreferentin mit ihrer schwarzen Mappe erschienen, in der schon die vorbereitete Einverständniserklärung lag. Der Chef erklärte ihr, sie hätten nun ein Problem, da ich mich weigerte auf das Angebot einzugehen. Nun wurde eine andere Schiene gefahren, ich hätte doch auch Gefühle, und wie ich mich denn wohl fühlen würde, wenn ich unter diesen Umständen am nächsten Tag wieder zur Arbeit zu erscheinen hätte, es wurde nach eventuellen Problemen mit Kollegen oder der Gruppenleiterin geforscht, alles negativ. Es wurde erklärt, in einer so kleinen Abteilung (3 Erfasserinnen) könnte man nicht so einfach fehlen, etc. Trotz aller massiven Versuche mich zu überreden, habe ich mich weiterhin geweigert und der Chef traf dann folgende "Entscheidung": Man würde das Ganze noch eine Zeitlang beobachten, aber wenn es dazu käme, sollte ich mir klar sein, dass ich auch vor Gericht nicht mehr "herausschlagen" könnte (obwohl ich mich in keinster Weise zu der Abfindung geäussert oder etwas vom Gerichtsverfahren gesagt hatte). Ich habe erklärt, ich würde somit wohl in Zukunft auch trotz Krankschreibung zur Arbeit erscheinen, die Antwort war.: Das brauchen Sie nicht, wenn Sie morgen von einem Auto angefahren werden, können Sie unbesorgt krankfeiern, machen Sie einfach (weiterhin) gute Arbeit. Es ist wohl offensichtlich, dass die Firma mich loswerden möchte, daher nun meine Fragen anhand der geschilderten Situation: 1) Hat die Firma tatsächlich eine Handhabe mich zu kündigen? Oder ist das alles "heisse Luft"? 2) Was passiert bei der nächsten Krankschreibung oder könnte passieren? Was muss ich beachten?
Hallo, mein Vater hat vor kurzem erneut geheiratet und ein Woche vor Eheschließung ein handschriftliches Testament angefertigt (in dreifacher Ausführung). In diesem Testament werden meine Schwester und ich mit je 40% bedacht und seine neue Frau mit 20%. Ist dies Rechtsgültig, auch nach der Hochzeit? Gibt es da seitens der Ehefrau nicht einen Pflichtanteil oder wird dieser außer Kraft gesetzt? Würde sie das Testament erflogreich anfechten können oder ist es so rechtsgültig? Im Testament sind ein paar Rechtschreibfehler, sind diese relevant, ist das Testament ungültig? Die neue Frau bringt zudem noch weiter Kinder in die Ehe, diese werden im Testament aber rausgenommen, kann mein Vater das so einfach machen? Wie würde die Erbverteilung aussehen, wenn es kein Testament geben würde? Freue mich über eine Rückmeldung
Der Fall: Wegen eines Bruchs des rechten Handgelenks (Unfall im Privatbereich) und nachfolgender OP wurde ich vom Hausarzt arbeitsunfähig geschrieben. Ich übe eine Bürotätigkeit aus – vorwiegend am PC. Ich würde meinen Arbeitgeber gerne unterstützen, indem ich stunden-/tageweise ins Büro gehe und dort mehr telefonische, beratende und organisierende Tätigkeiten ausübe. Um an meinen Arbeitsplatz zu gelangen, muss ich Auto und S-Bahn benutzen.
Meine Frage: Kann ich, so lange ich vom Arzt krank geschrieben bin, ins Büro gehen/fahren? Oder verliere ich meinen Versicherungsschutz bei der Krankenversicherung, bzw. im Fall eines Unfalls bei der Kfz.-Haftpflicht, Berufsgenossenschaft etc.
Der Fall: Wegen eines Bruchs des rechten Handgelenks (Unfall im Privatbereich) und nachfolgender OP wurde ich vom Hausarzt arbeitsunfähig geschrieben. Ich übe eine Bürotätigkeit aus – vorwiegend am PC. Ich würde meinen Arbeitgeber gerne unterstützen, indem ich stunden-/tageweise ins Büro gehe und dort mehr telefonische, beratende und organisierende Tätigkeiten ausübe. Um an meinen Arbeitsplatz zu gelangen, muss ich Auto und S-Bahn benutzen.
Meine Frage: Kann ich, so lange ich vom Arzt krank geschrieben bin, ins Büro gehen/fahren? Oder verliere ich meinen Versicherungsschutz bei der Krankenversicherung, bzw. im Fall eines Unfalls bei der Kfz.-Haftpflicht, Berufsgenossenschaft etc.
Ich stelle im Auftrag einer Verwandten diese Frage, da sie leider kein Internet zur Verfügung hat:
Der Fall: Am Montag dieser Woche hat meine Cousine auf der Handwerksmesse in München eine Gas-Heizungsanlage im Wert von ca. 19.000,- EUR gekauft. Nun hat sie nach Rücksprache mit anderen festgestellt, dass der Wert wohl zu hoch ist und zudem noch die Kosten für eine Installation der Anlage hinzu käme. (Hier fehlt aber noch ein konkretes Angebot, welches wohl in den nächsten Tagen durch Besuch eines Handwerkers erstellt wird) Auf Grund der hohen Kosten hat sich meine Cousine nun umentschieden und möchte vom Kauf zurücktreten. Von der Anbieterfirma wurde dies aber mit der Begründung, dass der Kauf auf der Messe statt fand und somit (aus welchen Gründen auch immer) nicht rückgängig zu machen sei, rigoros abgelehnt.
Die Frage: Stimmt es, bzw. kann es sein, dass es Regelungen gibt, dass ein Widerrufsrecht bei Kauf auf Messen (grundsätzlich oder in Ausnahmen) nicht möglich ist?
Bitte um schnelle Antwort.
Vielen Dank
Guten Tag, für das Jahr 2006 wurde ein Mietvertrag (Vordruck nach dem bisherigen sog. Sigel-Einheitsmietvertrag) befristet vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006 abgeschlossen. Grund: Vermieter wollte die Wohnung selbst nutzen. Soweit ok! Am 17.12.2006 wurde dieser Vertrag "verlängert": der gleiche Vordruck wurde verwendet und die jeweiligen Punkte aus dem vorigem Mietvertrag wurden übernommen. Lediglich in dem Bereich "Mietdauer" wurde nichts eingetragen - weder ein unbefristetes noch ein befristetes Mietverhältnis - jedoch mündlich besprochen, dass der Vertrag für ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2007) gelten würde - was ich als Mieter so akzeptierte. Nun im Dezember 2007 kam der Vermieter auf mich zu, "wie es den mit dem Mietverhältnis aussehen würde", worauf ich erwiderte, dass der Vetrag ja in Kürze ausläuft und man eine neue Wohnung sucht - welche ich zwischenzeitlich auch gefunden habe! Der Vermieter meint aber nun, dass ich hier aber mit der normalen Kündigungsfrist von 3 Monaten hätte kündigen müssen (spätestens am 03.10.2007 für den 31.12.2007). Meines Erachtens ist dies aber bei Zeitmietverträgen jedoch nicht nötig -der Vertrag endet automatisch - ohne Zutun von Mieter/Vermieter. Nun meine Frage: Gilt der momentane Mietvetrag (als Zeitmietvertrag gedacht) ohne die Eintragung der zeitlichen Begrenzung für 2007 und des Nutzungsgrundes des Vermieters nach der Mietzeit als Zeitmietvetrag? Oder muss ich nun tatsächlich mit einer 3-monatigen Frist für Ende März 2008 kündigen? Ich habe persönlich kein Interesse in der jetzigen Wohnung zu bleiben und möchte mit meiner Freundin zusammenziehen. Bereits jetzt schon besten Dank für Ihre Antwort! MfG
Guten Tag,
mein Arbeitsplatz wird zum 01.02.2007 an einen neuen Eigentümer übergeben. Hiervon habe ich letzte Woche erfrahren. Meinem "Altchef" habe ich über mein Kündigungsverlangen zum 15. Februar 2007 informiert. Dieser meinte, ich könne auch zum 01.02.2007 gehen. Da mir diese Mitteilung nicht schriftlich gegeben wurde, entschloss ich mich zu einer Kündigung beim "Neuchef" zum 01.03.2007. Darüber habe ich meinen "Altchef" informiert. Danach erfolgte die schriftliche Kündigung beim "Neuchef"
Nun habe ich von einer Kollegin erfahren,dass der neue Chef mich wegen 15 Tagen nicht übernehmen will. Offenbar haben sich "Alt und Neuchef" bzgl. des Austrittstermin geeinigt, ohne mich zu informieren. Ich habe meinen "Altchef" mehrmals gebeten, mir eine schriftliche Bestätigung über das Ende des Arbeitsverhältnisses zum 01.02.2007 per fax zukommen zu lassen. Vergebens.
Alle Aussagen waren mündlich, mir wäre eine schriftliche Aussage lieber. Hinweis: Es besteht kein Arbeitsvertrag mit "Alt und Neuchef"
Fragen: Wie sieht die Rechtslage für mich aus bzgl. der unterschiedlichen Kündigungstermine( "Altchef teilte "Neuchef" Kündigung zum 15.02.07 mit, ohne jedoch meine geänderte Frist gemäß 01.03.2007 zu berücksichtigen) auch im Hinblick auf Schadenersatz des Neuchefs o.ä. an mich, wenn ich ab 01.02.07 nicht mehr arbeite ? Muss ich nun weiterarbeiten, bis zum 01.03.2007, da mir vom "Altchef" keine Bestätigung über die Beendigung zum 01.02.2007 in Schriftform vorliegt ? Wie soll ich mich nun bzgl. "Alt und Neuchef" verhalten ?
Bitte um Beachtung: Bitte klare un deutlicher Antwort, was ich nun konkret zu tun habe, bzw. wie die Rechtslage aussieht. Keine Gesetzesauflistungen
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Wie ist die Rechtslage für mich als Auftragnehmer und mit welcher Argumentation erhalte ich noch den Restbetrag aus der Schlussrechnung? Es geht um eine Vorgartenumgestaltung, für die ich als Auftragnehmer vor Baubeginn eine grobe Kostenschätzung über 1.500 Euro netto zzgl. 19 % MwSt. abgeben habe. Die Kosten für den Materialaufwand sollten ca. 500 Euro betragen, während für den Stundenaufwand mit ca. 1000 Euro (40 Std. à 25 Euro) geschätzt wurden. Der Auftraggeber erteilte darauf hin den Auftrag für die Durchführung und fuhr danach in den Urlaub. Das Projekt sollte ursprünglich während seines Urlaubs fertiggestellt werden. Nach der Rückkehr des Auftraggebers aus dem Urlaub war das Projekt wegen Bauverzögerungen nur zum Teil fertig. Ich machte den Auftraggeber pflichtgemäß darauf aufmerksam, dass die Kosten für die Vorgartenumgestaltung den Rahmen meiner groben Kostenschätzung übersteigen werden.
Ich beziehe mich auf eine Frage, die am 30.12.2007 16:13 von Herrn RA Dr. Schimpf beantwortet wurde. Ich wiederhole den Sachverhalt und meine Frage, da es nun "ernst" wird: Soldat; 32 Jahre; geschieden, drei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet ( Alter: 10 J.; 7 J.; 6 J.) Ex Frau ist wieder verheiratet. Jahreseinkommen brutto 2007: 31.500 € (netto: 26.000 €) Einkommensteuerrückerstattung 2007: ca. 900 € Kindesmutter bezieht das volle Kindergeld! Verbindlichkeiten (Kredit) Unterhaltspflichtiger: 1330€ Jährlich Altersvorsorge (Riester-Produkt): ca 700 € im Jahr Unterhalt bisher: 771 € für alle drei Kinder Bisherige Einkommenstufe: 3 (114 vom Hundertsatz) Wie hoch ist mein zu zahlender Unterhalt nach der neuen Düsseldorfer Tabelle 2008? UND: Sind die Fahrtkosten zum Arbeitsort anrechenbar für das Jahr 2007? Oder sind diese Kosten bereits durch den Abzug der berufsbedingten Aufwendungen (5 %) abgegolten? Oder kann ich nur eines anrechnen, die 5 % oder Fahrtkosten? Meine Ex-Frau verlangt nämlich nun pro Kind 278 €... Berechtigt oder nicht aufgrund meiner Angaben?
Hallo, am 08.02.08 habe ich diese Spielekonsole Nintendo WII mit 1xNunChuk, Sensor, Anschlusskabel, Netzteil, Handbuch, Garantieanspruch von ca 20 Monaten. Ich hatte es von M.de sehr günstig gekauft und jetzt muß es wieder weg Bei Fragen einfach mailen. PLZ/Ort: 8xxxx V. auf Karte anzeigen Typ: Angebot Preis: 130 € (VHB) Region: Vxxx Anzeigedatum: 08.02.08 Anzeigenkennung: xxxx So der Text der Anzeige. habe bezahlt an M. Sparkasse Lübeck Name/Nachname:L. Kontonummer:111111 Bankleitzahl:111111 Verwendungszweck:Wii Betrag:135,90 Sie hat darufhin auf meine E-Mail vom 16.02.2008 geantwortet als ich nachfragt habe wo die Ware sei hat aber keine Personenbezogene Angaben gemacht sonder dies geschrieben: Ich habe das Packet schon längst verschickt,komisch ich dachte Sie hätten es schon erhalten.Gedulden Sie sich bis Montag 18.02.2008 dann müßte es bei Ihnen ankommen. Nun bis Heute kam nichts an und per eMail meldet sich die Person auch nicht mehr.
Hallo, wir haben Probleme mit unserem ehemaligen Vermieter. Wir sind zum ersten November 2007 aus der Wohnung ausgezogen. Im Wohnzimmer ist ein alter Laminatboden verlegt. Dieser war schon ziemlich zerkratzt als wir eingezogen sind. Bei der Wohnungsübergabe hat der Vermieter nicht gesehen, dass schwarze Stockflecken auf dem Boden waren, die von uns durch in den Boden gezogene Feuchtigkeit verursacht wurden. Im Wohnzimmer standen noch Müllsäcke, die von uns erst ein paar Tage später entsorgt wurden. Diese hat er nicht zur Seite gerückt und somit die Flecken nicht gesehen. Nach uns ist aber sofort ein neuer Mieter eingezogen. Dieser ist nun wieder aus der Wohnung ausgezogen und jetzt renoviert der Vermieter die Wohnung und verlangt von uns, dass wir einen komplett neuen Boden inklusive verlegen bezahlen. Meine Frage ist nun: Kann uns der Vermieter überhaupt noch belangen, nachdem die Wohnung mit Besichtigung übergeben wurde und schon jemand anderes darin gewohnt hat, und wenn ja, inwiefern??
Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, bei einem gemeinsamen Ausflug bat mich mein Freund, ihn und seine Familie mit seiner Kamera zu fotografieren. Durch ein Missgeschick fiel mir die Kamera dabei zu Boden. Reparaturkosten 282,- €. Meine Haftpflichtversicherung, der ich den von mir verursachten Schaden gemeldet habe, weigert sich nun, die Reparauturkosten zu regulieren. Sie schreibt, die Versicherungsbedingungen schließen eine Haftung bei geliehenen Gegenständen aus. Ich habe mir die Kamera von meinem Freund aber nicht geliehen, sondern nur in dessen Auftrag übernommen, um ihn zu fotografieren – ich habe also keinen eigenen Nutzen mit einem geliehenen Gegenstand verfolgt. Hat die Versicherung recht oder wie kann ich sie zur Regulierung des Schadens veranlassen? Für Ihren Rat danke ich Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend, laut den Geschäftsbedingungen von ebay können nur einzelne juristische Personen ein Mitgliedskonto eröffnen und führen, Eheleute und Familien welche sich ein Konto teilen sind nicht zulässig. Anfang Febr. 08 habe ich einen PKW in einer ebay-Auktion als Höchstbietender von einem privaten Mitglied ersteigert. Als Auktionsgewinner habe ich nach Auktionsende den Namen der Verkäuferin über ebay mitgeteilt bekommen, entsprechend den Geschäftsbedingungen, wurde lediglich eine weibliche Person als Verkäuferin mitgeteilt. Deshalb gehe ich davon aus, dass ich genau mit dieser einen mir mitgeteilten weiblichen Person einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen habe. Ich selbst bin ebenfalls privates ebay-Mitglied. Da es mir nicht möglich war, den in der Auktion beschriebenen Zahlungstermin einzuhalten, befinde ich mich korrekter Weise nach Ablauf des Termines in Verzug. Nun habe ich ein Schreiben von einem mir unbekannten Anwalt erhalten, dass ich mich im Verzug mit der Bezahlung des Kaufgegenstandes befinde, was ja richtig ist. Jedoch wird vom Anwalt angegeben, dass er auf Grund der Vollmacht einer männlichen Person tätig ist, welcher den gleichen Familiennamen besitzt, wie die mir bei ebay mitgeteilte Verkäuferin, also vermutlich der Ehemann. Die bei ebay genannte Verkäuferin wird mit keinem Wort erwähnt, auch die beiliegende Vollmacht zur Mandatsübernahme bezeichnet alleine die männliche Person mit dem gleichen Familiennamen und wurde auch nur allein von dieser unterzeichnet. Meine Fragen zu diesem Sachverhalt: Kann ich weiterhin davon ausgehen, dass ich mit der bei ebay genannten weiblichen Person einen alleinigen Kaufvertrag besitze oder kann der vermutliche Ehemann den Kaufvertrag gff. im Rahmen der ehelichen "Schlüsselgewalt" übernehmen oder ausführen. Weiterhin würde ich gerne wissen, ob mir eine, falls überhaupt mögliche, Vertragsübernahme durch den Ehepartner, mitgeteilt werden muss, was bis jetzt nicht erfolgte. Kann der von der männlichen Person beauftrage Anwalt genauso tätig werden für die im Familiennamen identische weibliche Person, meine Verkäuferin, ohne mir mir dessen Mandatschaft anzuzeigen. Da ich den Kaufgegenstand jetzt zeitnah bezahlen möchte, um den Kauf ordnungsgemäß abzuschließen, möchte ich noch Ihren Rat, an wen ich jetzt bezahlen soll. Direkt an die von ebay mitgeteilte Verkäuferin oder den beauftragten Anwalt, der expliziet gefordert hat, das der Kaufbetrag nur noch direkt auf sein Geschäftskonto zu überweisen ist. Muß ich, als letzte Frage, auch den beauftragen Anwalt bezahlen, der ja nach meinem Kenntnisstand allein für den gleichnnamigen (vermutlichen) Ehemann tätig ist und nach meiner Information nur dessen Mandat besitzt. Falls diese meine Anfrage veröffentlicht werden sollte, würde ich darum bitten, das dies erst nach Beendigung des Kaufvertrages (in ca. 1 Woche) erfolgt. Vielen Dank für die Beantwortung aller meiner genannten Fragen. Grüße aus der Hansestadt.
Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Familie ist eine Debatte über einige Erbschafts- und Scheidungsfragen entbrannt. Da nun keiner diese Fragen mit fachlicher Kompetenz beantworten kann, habe ich mich entschlossen, mir bei Ihnen Hilfe einzuholen. Zum einen geht es darum, dass mein Mann, mit dem ich seit knapp 6 Jahren verheiratet bin und eine gemeinsame Tochter von 7 Jahren habe, ein Mehrfamilienhaus (Drei Parteien) besitzt, welches er mit seiner ersten Ehefrau gebaut hat. Diese Ehe scheiterte aber nach Beendigung des Hausbaus, so dass sich die beiden getrennt haben und sich Jahre später scheiden ließen. Die erste Ehefrau wurde ausbezahlt und das Eigentum und die Schulden bei der Bank gingen auf meinen Mann über. Nach unserer Hochzeit (wir haben keinen Ehevertrag abgeschlossen) haben wir unsere Bankkonten auf Eheleute umschreiben lassen. Nur das Konto, über welches die Hausfinanzierung läuft, wird nur von meinem Mann als Berechtigten geführt, ebenfalls bin ich nicht im Grundbuch eingetragen. Nun meine Frage: Was würde im Falle einer Scheidung oder einem Ableben einer der Beteiligten geschehen? Wie wäre die gesetzliche Erbfolge, da mein Mann 6 Geschwister und ich 2 Geschwister habe? Wäre es vielleicht auch wichtig, das mein Mann oder wir beide ein Testament machen, indem später nur unsere Tochter als Alleinerbe eingetragen ist, oder ist das sowie schon so? Reicht dann auch ein haushaltsübliches Testament oder müsste man dies von einem Notar beglaubigen lassen? Des Weiteren wäre es wichtig zu wissen, wie das Einfamilienhaus, welches ich per Testament von meinen Eltern nach deren Ableben überschrieben bekomme, in unsere Ehe mit einzubeziehen ist. Dass ich meine beiden Geschwister ausbezahlen muss, ist schon geklärt. Doch mein Vater meint nun, dass im Falle einer Scheidung, das von ihm vererbte Haus, nicht in die eheliche Masse mit einzurechnen ist, weil er das Haus ja per Testament persönlich an mich überschreibt. Wie sieht die Sache wirklich aus? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir meine Fragen mit Ihrer Fachkompetenz beantworten könnten, um damit für wieder mehr Ruhe in der Familie zu sorgen. Mit freundlichem Gruß
Hallo Ich habe ein großes Problem Ich habe ungefair vor einem 1 JAHR Einen Strafbefehl erhalten da stand drinnen das Ich Geld bezahlen solll oder Sozialstunden ableisten soll ich wollte Sozialstunden ableisten doch wenn mannzwei kleine Kinder hat geht das schlecht dann im Februar 2006 habe ich mich von meinem mann getrennt und so war ich fast ein ganzes Jahr mal dort und mal dort angemeldet und so hatte ich jetzt im Oktober den Haftbefehl drausen gehabt Ich habe in einer Drückerei gearbeitet doch dort bin ich jetzt abgehauen weil ich nicht mehr konnte nervlich ich hatte da die Auflage vom Gericht bekommen entweder 1100 zu bezahlen oder 110 Tage Knast Ich habe mit denen nochmal am tElefon gerdet ob mann eine Ratenzahlung vereinbaren kann doch die warn dagegen und sagten nur durch das bezahlen könnte ich meine Tage verringern jetzt sind noch 500 euro offen und ich bin niergends wo angemeldet weil ich halt Angst habe in den Knast zu gehen bitte ich qweiß nicht mehr weiter was kann ich tun.
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